07. November 2021

Stellungnahme des Lesbischen Aktionszentrums (LAZ) reloaded e.V. zum geplanten “Selbstbestimmungsgesetz für Alle“

An die Mitglieder der Arbeitsgruppe 17 “Gleichstellung und Vielfalt” für die Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Verhandlungsführende,

da Sie das Transsexuellengesetz im Sinne eines sog. „Selbstbestimmungsgesetzes für alle“ reformieren wollen, dem die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP zugrunde liegen, übersenden wir Ihnen als Vereinigung, die für die Nachhaltigkeit der erlangten Rechte für Frauen und Lesben eintritt, unsere Stellungnahme zu erstgenanntem Gesetzentwurf, welcher auch Gegenstand einer Anhörung im Innenausschusses des deutschen Bundestags am 02.11.2020 war (s. u. Stellungnahme LAZ reloaded 3.11.2020). Dieser Gesetzentwurf ist unvereinbar mit den Rechten aller – auch lesbischer – Frauen, welche nicht zuletzt verfassungsrechtlich verbürgt sind.
Hier eine kurze Zusammenfassung: 

I. Erklärung zur Geschlechtsangabe und Vornamensführung

Die UrheberInnen des Gesetzentwurfs sind angetreten, um den „psychopathologisierenden Begutachtungszwang“ des Transsexuellengesetzes und den „ambitionslosen und bevormundenden“ § 45b des Personenstandsgesetzes zur dritten Option („divers“) durch eine rechtliche Lösung zu ersetzen, die „transsexuellen, transgeschlechtlichen und transidenten“ bzw. intergeschlechtlichen Menschen ab 14 Jahren (!) die Selbstbestimmung über ihren Geschlechtseintrag und damit ihr Geschlecht ermöglichen soll; eingeschlossen sein soll auch auf Verlangen der AntragstellerIn die Möglichkeit einer abermaligen Änderung des Geschlechtseintrags nach einem Jahr. Alternativ wird eine gänzliche Abschaffung des Geschlechtseintrags vorgeschlagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf ignoriert aber – von fragwürdigen Annahmen eines vom Körper unabhängig existierenden „Geschlechtsempfindens“ und der Vermengung der Problemlagen inter- und transsexueller Menschen einmal abgesehen – gänzlich die Auswirkungen eines solchen Unterfangens auf die Beweisfunktion des Geschlechtseintrags im Rechtsverkehr und damit der Rechte von Frauen, deren Gleichstellung mit den Männern nach Art. 3 Abs. (2) GG nicht zuletzt vom Staat zu fördern ist.

II. Verbot genitalverändernder chirurgischer Eingriffe 

Außerdem wollen die VerfasserInnen des Gesetzentwurfs Minderjährigen ab 14 Jahren die Möglichkeit geben, mit Einwilligung der „sorgeberechtigten Person“ – und bei deren Weigerung mit Einwilligung des Familiengerichts – einvernehmliche „genitalverändernde chirurgische Eingriffe“ an sich vornehmen zu lassen. Das impliziert folgendes: Erstens dürfen sich Kinder irreversiblen nicht medizinisch indizierten Eingriffen aussetzen. Zweitens wird die unzulässige Vermengung der Problemlagen intersexueller und transidenter Kinder vorgenommen. Drittens  soll die Mastektomie an jungen Mädchen durch Beschränkung des Regelungstatbestandes auf „genitalverändernde chirurgische Eingriffe“ keiner spezialgesetzlichen Regelung unterliegen. Viertens sollen auch vorgeschaltete off-label Hormongaben in einem rechtsfreien Raum verabreicht werden dürfen.

Genitalverändernde medizinische Eingriffe an Kindern ab 14 Jahren und Mastektomie an Mädchen bei gleichzeitiger Zulassung hormoneller Behandlungen vor der Pubertät (d.h., im Alter von ca. 10-13 Jahren) sind hingegen aus Gründen des Kindeswohls und aus ethischen Gesichtspunkten strikt abzulehnen.

III. Fazit

Da sowohl der staatliche Auftrag aus Art. 3 Abs. (2) Satz 2 GG zur Realisierung der Gleichstellung von Männern und Frauen massiv beeinträchtigt als auch das Kindeswohl eklatant verletzt wird, hat LAZ reloaded e.V. diesen Gesetzentwurf abgelehnt.

LAZ reloaded e.V. erwartet von Ihnen vor einer übereilten Novellierung des Transsexuellengesetzes den Anstoß zu einer breiten evidenzbasierten Debatte über die sog. „Selbstbestimmung“ des Geschlechtseintrags sowie über die Zulassung „genitalverändernder chirurgischer Eingriffe“ an Kindern und die damit verbundenen massiven Beeinträchtigungen von Frauen- und Kinderrechten.

Als Ergebnis der Debatte sind die konkurrierenden Rechte von Frauen und der Schutz von Kindern mit den Rechten von trans Personen unter Verfassungsgesichtspunkten in Ausgleich zu bringen.

Mit freundlichen Grüßen,

Gunda Schumann 

Vorständin

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– LAZ reloaded e.V. –
Lesbisches Aktionszentrumxx ♀♀
https://www.laz-reloaded.de

Autorin: Gunda Schumann ©

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