30. März 2022

Musterbriefe an PolitikerInnen – A

Aufgabe der Gleichstellung, Invasion von FrauenLesbenräumen, Offenbarungsverbot

 

Sehr geehrte/r…

Die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Transsexuellengesetz aufzuheben und an dessen Stelle ein sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ zu erlassen.

Sie favorisiert „ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand … per Selbstauskunft möglich macht, und ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot …“ (Koalitionsvertrag S. 119).

Ich lehne dieses gesetzgeberische Vorhaben ab, da es gänzlich die verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Frauen, besonders Lesben und Mädchen, ignoriert.

  • Die Beliebigkeit des Geschlechtseintrags, welche in letzter Konsequenz zu dessen Wegfall führen würde, macht die verfassungsrechtlich garantierte Realisierung der Gleichstellung von Frauen und Männern unmöglich, da zukünftig belastbare Statistiken darüber fehlen werden, wer eine Frau ist; dasselbe gilt auch für den im Grundgesetz niedergelegten Diskriminierungsschutz von Frauen. In naher Zukunft könnten z.B. Frauen von den für sie quotierten Plätzen in Politik und Wirtschaft durch biologische Männer „legal“ verdrängt werden.
  • Da nach dem Willen des Gesetzgebers jeder biologische Mann, der sich als Frau „fühlt“, durch Selbstauskunft beim Standesamt rechtlich als „Frau“ gilt, ist es ihm gestattet, in geschützte (z.B. Toiletten, Frauenhäuser, Mädchennotdienste, Frauengefängnisse) und autonome (z.B. Vereine, Kneipen, Bars, Clubs) Frauenräume einzudringen. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, besonders Lesben und Mädchen, sind, wie das Ausland (angelsächsische und angloamerikanische Länder) zeigt, die Folge. Diese ist mit dem grundgesetzlich garantierten Recht von Frauen, besonders Lesben und Mädchen, auf körperliche und psychische Unversehrtheit unvereinbar.
  • Das strafbewehrte Offenbarungsverbot, der Anrede von Transpersonen nicht das biologische, sondern das „gefühlte“ Geschlecht zugrunde zu legen, verstößt im Übrigen gegen die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit von Frauen, besonders Lesben.

 

Ich möchte auf keinen Fall, dass so ein Gesetz beschlossen wird.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen ein Selbstbestimmungsgesetz für uns alle, vor allem aber für Frauen, besonders Lesben, hätte. Die Website von https://laz-reloaded.de informiert ausführlich und faktenbasiert über weitere Auswirkungen und Hintergründe des/r geplanten Gesetze/s.

Als Bundestags-/Landtagsabgeordnete/r werden Sie voraussichtlich bald darüber abstimmen müssen, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wie werden Sie sich entscheiden?

Bitte teilen Sie mir Ihre Haltung zu den Regierungsplänen für ein Selbstbestimmungsgesetz und zu den oben genannten Bedenken mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Adresse]

 

 

Musterbriefe an PolitikerInnen – B

Invasion Frauenräume_Verstümmelung von Mädchen

 

Sehr geehrte/r…

 

die neue Bundesregierung hat sich vorgenommen, das Transsexuellengesetz aufzuheben und an dessen Stelle ein sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ zu erlassen.

Sie favorisiert „ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand … per Selbstauskunft möglich macht, … und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.“ Daneben plant die Bundesregierung eine Strafverschärfung im Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen zulasten Erziehungsberechtigter (Koalitionsvertrag, S. 119f.).

Ich lehne dieses gesetzgeberische Vorhaben ab, da es gänzlich die verfassungsrechtlich geschützten Interessen von Frauen, besonders Lesben und Mädchen, ignoriert.

  • Da nach dem Willen des Gesetzgebers jeder biologische Mann, der sich als Frau „fühlt“, durch Selbstauskunft beim Standesamt rechtlich als „Frau“ gilt, ist es ihm gestattet, in geschützte (z.B. Toiletten, Frauenhäuser, Mädchennotdienste, Frauengefängnisse) und autonome (z.B. Vereine, Kneipen, Bars, Clubs) Frauenräume einzudringen. Sexualisierte Gewalt gegen Frauen, besonders Lesben und Mädchen, sind, wie das Ausland zeigt, die Folge. Diese ist mit dem grundgesetzlich garantierten Recht von Frauen, besonders Lesben und Mädchen, auf körperliche und psychische Unversehrtheit unvereinbar.

 

  • Die bisher vorgeschriebene Begutachtung soll durch ein freiwilliges Beratungsangebot, das Translobbyorganisationen einschließt, ersetzt werden. Der Koalitionsvertrag schweigt sich darüber aus, ob Minderjährige auch in den Genuss dieses „Aufklärungs- und Beratungsangebots“ kommen sollen. Es steht aber fest, dass eine einseitige „positive“ Beratung im Sinne einer „Transidentität“ der komplexen Situation mutmaßlich geschlechtsdysphorischer Mädchen nicht gerecht werden würde. Diese führt oft zu irreversiblen körperlichen Eingriffen, deren Folgen die jungen PatientInnen nicht überblicken können und später oft bereuen. Die Einschränkung verfassungsrechtlich garantierter elterlicher Erziehungsrechte hätte letztlich zur Konsequenz, dass Kinder und Jugendliche noch mehr als ohnehin schon der massiven Beeinflussung durch Social Media ausgesetzt wären. Dem Wohle des Kindes und seinem Schutz vor psychischer und körperlicher Unversehrtheit entspricht dieses gesetzgeberische Unterfangen mit Sicherheit nicht; seine Realisierung wäre damit verfassungswidrig.

Ich möchte auf keinen Fall, dass so ein Gesetz – oder mehrere davon – beschlossen wird/werden.

Bitte setzen Sie sich damit auseinander, welche Folgen ein Selbstbestimmungsgesetz für uns alle, vor allem aber für Frauen, besonders Lesben und Mädchen hätte. Die Website von https://laz-reloaded.de  informiert ausführlich und faktenbasiert über weitere Auswirkungen und Hintergründe des/r geplanten Gesetze/s.

Als Bundestagsabgeordnete/r werden Sie voraussichtlich bald darüber abstimmen müssen, ob dieses Gesetz kommt oder nicht. Wie werden Sie sich entscheiden?

Bitte teilen Sie mir Ihre Haltung zu den Regierungsplänen für ein Selbstbestimmungsgesetz und flankierende Gesetze und zu den oben genannten Bedenken mit.

 

Mit freundlichen Grüßen

[Name und Adresse]

 

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