24. September 2021
https://www.bundestagswahl-2021.de/wahlprogramme/
Im Bundestagswahlprogramm der SPD, welches schlanke 65 Seiten umfasst, ist den Frauen ein Teil des Unterkapitels „3.8 Gleichstellung verwirklichen“ gewidmet.
Da findet sich auf zwei(!) Seiten fast alles, was das Frauenherz begehrt: Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen bis 2030, z.B. geschlechtergerechte Haushaltssteuerung in der Haushalts- und Finanzpolitik; Paritégesetze in Bund, Ländern und Kommunen; Hinwirken auf eine 50%-Quote für Frauen in allen börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen; besserer Zugang für Frauen zu Gründungskapital und eine umfassende und koordinierte Förderstrategie.
Auch bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen will die SPD die rechtlichen Grundlagen für eine „wirksame Strafverfolgung und die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen verbessern“. Für von Gewalt betroffene Frauen macht die SPD keine halben Sachen: Sie will ihnen einen „Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz“ gewähren. Weiterhin plant sie „Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Femizide“. Auch will sie „organisierte Kriminalität, insbesondere den Menschenhandel“ bekämpfen. Sie schweigt sich indes darüber aus, ob und wie sie mit der (Zwangs-)Prostitution verfahren will.
Im Bereich des Familienrechts will die SPD „vielfältige Familienmodelle rechtlich absichern“ und ein „modernes Abstammungsrecht“ schaffen, welches z.B. „gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Partner*innen in der Ehe, insbesondere bei Adoptionen“, gewährleistet.
Nach dieser geschickten Überleitung in die Sphäre des Gendersterns ist jedoch Schluss mit den Frauen.
Jetzt geht es um sog. „LSBTIQ*“-Rechte, d.h., neben Homosexuellenrechten die von der Translobby vertretenen „Transrechte“. Die SPD will:
Was als freie Entfaltung der Persönlichkeit, als gleichberechtigte Teilhabe, als Aufbrechen „alter Rollen- und Denkmuster“, als Vorgehen gegen „Gewalt“ und „Phobie“ sowie als „modernes Abstammungsrecht“ und „gleiche Rechte“ daherkommt, verschleiert die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen der angeblichen „Transrechte“, nämlich das Geschlecht von der „Identität“ abhängig zu machen:
Fazit: Grundgesetzlich verbürgte Frauen- und damit Lesbenrechte stehen durchaus in Widerspruch zu – auch vom Grundgesetz garantierten – Rechten Transsexueller (Art. 1 und 2 GG: Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit). Die seit einigen Jahren von der Translobby vertretenen sog. „Transrechte“ gerieren sich aber als Rechte aufgrund des „Geschlechts“ und versuchen somit verfassungsmäßige FrauenLesbenrechte auszuhebeln.
Die SPD übernimmt diese Sichtweise, indem sie FrauenLesben- und Transrechte in einen Topf wirft und damit letztlich hart errungene FrauenLesbenrechte marginalisert.
Insoweit sind sowohl SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE als antifeministische Verbündete der Translobby zu bezeichnen.
Berlin, den 20.09.2021
[1] „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
[2] „Niemand darf wegen seines Geschlechtes,… benachteiligt oder bevorzugt werden.“
[3] S. Kapitel 1.3:
Stellungnahme U. Lembke 02.11.2020
Stellungnahme 19(4)626 E neu – Selbstbestimmungsrecht
Autorin: Gunda Schumann ©