24. September 2021

https://www.bundestagswahl-2021.de/wahlprogramme/

LAZ reloaded e.V. zum SPD-Bundestagswahlprogramm 2021

Im Bundestagswahlprogramm der SPD, welches schlanke 65 Seiten umfasst, ist den Frauen ein Teil des Unterkapitels „3.8 Gleichstellung verwirklichen“ gewidmet.

Da findet sich auf zwei(!) Seiten fast alles, was das Frauenherz begehrt: Gleichstellung von Männern und Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen bis 2030, z.B. geschlechtergerechte Haushaltssteuerung in der Haushalts- und Finanzpolitik; Paritégesetze in Bund, Ländern und Kommunen; Hinwirken auf eine 50%-Quote für Frauen in allen börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen; besserer Zugang für Frauen zu Gründungskapital und eine umfassende und koordinierte Förderstrategie.
Auch bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen will die SPD die rechtlichen Grundlagen für eine „wirksame Strafverfolgung und die Zusammenarbeit aller Verantwortlichen in staatlichen und nicht-staatlichen Institutionen verbessern“. Für von Gewalt betroffene Frauen macht die SPD keine halben Sachen: Sie will ihnen einen „Rechtsanspruch auf Beratung und Schutz“ gewähren. Weiterhin plant sie „Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Femizide“. Auch will sie „organisierte Kriminalität, insbesondere den Menschenhandel“ bekämpfen. Sie schweigt sich indes darüber aus, ob und wie sie mit der (Zwangs-)Prostitution verfahren will.

Im Bereich des Familienrechts will die SPD „vielfältige Familienmodelle rechtlich absichern“ und ein „modernes Abstammungsrecht“ schaffen, welches z.B. „gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Partner*innen in der Ehe, insbesondere bei Adoptionen“, gewährleistet.

Nach dieser geschickten Überleitung in die Sphäre des Gendersterns ist jedoch Schluss mit den Frauen.

Jetzt geht es um sog. „LSBTIQ*“-Rechte, d.h., neben Homosexuellenrechten die von der Translobby vertretenen „Transrechte“. Die SPD will:

  • „Die Anpassung des Personenstands“, also ein Self-ID-Gesetz nach dem Motto: „Jeder Mensch sollte selbst über sein Leben bestimmen können“. Das bedeutet die quasi-Abschaffung des Geschlechtseintrags im Standesamtsregister;
  • das Diskriminierungsverbot wegen der geschlechtlichen und sexuellen Identität in Art. 3 Abs. (3) Grundgesetz aufnehmen; das bedeutet eine Erweiterung des Geschlechtsbegriffs für völlig verschiedene Zielgruppen mit widerstreitenden Interessen (Homo- und Transsexuelle);
  • einen „nationalen Aktionsplan gegen Homo-, Bi-, Trans- und Interphobie und Gewalt gegen LSBTIQ* einführen“; das bedeutet eine Einschränkung des Schutzes vor Beleidigung und Diskriminierung von Frauen sowie der Meinungsfreiheit;
  • ein „modernes Abstammungsrecht“: „Gleiche Rechte von gleichgeschlechtlichen Partner*innen, womit natürlich zunächst die populäre Forderung nach gesetzlicher Anerkennung der lesbischen Partnerin als „Mutter“ gemeint ist. Die „gleichen Rechte“ implizieren aber letztlich auch die Legalisierung der Leihmutterschaft, welche dann auch verheirateten Männern (schwul oder mit „weiblicher Geschlechtsidentität“) zustehen würde.

Was als freie Entfaltung der Persönlichkeit, als gleichberechtigte Teilhabe, als Aufbrechen „alter Rollen- und Denkmuster“, als Vorgehen gegen „Gewalt“ und „Phobie“ sowie als „modernes Abstammungsrecht“ und „gleiche Rechte“ daherkommt, verschleiert die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen der angeblichen „Transrechte“, nämlich das Geschlecht von der „Identität“ abhängig zu machen:

  • Durch Infragestellung der statistischen geschlechtsbasierten Grundlagen (z.B. „gender pay gap“) wird nicht zuletzt der grundgesetzlich begründete Anspruch von Frauen auf Gleichstellung und staatlich gebotene Frauenförderung in allen gesellschaftlich relevanten Bereichen untergraben.
  • Der Verlust von geschützten und autonomen Frauen- und Lesbenräumen bis hin zur Unterwanderung alteingesessener Berliner Lesbenprojekte wie das RuT e.V. (Rad und Tat) und das Spinnboden Lesbenarchiv e.V. durch Transaktivisten.
  • Die Behinderung von lesbischer Identität und Sexualität: Lesben werden via „Inklusion“ zum heterosexuellen Geschlechtsverkehr mit „Transfrauen“ via „Lady Stick“ genötigt. Die (homo)sexuelle Selbstbestimmung wird zum Auslaufmodell.
  • Aufnahme des Diskriminierungsverbots wegen der sexuellen und „geschlechtlichen Identität“ durch die Ergänzung des Artikels 3 Absatz 3 des Grundgesetzes: Wir wissen, was mit der Erweiterung des Geschlechtsbegriffs bezweckt wird: Eine Reduzierung des Schutzes der Rechte von Frauen auf Art. 3 Abs. (2) GG[1], während sexuelle Minderheiten (exklusiv) den erweiterten Diskriminierungsschutz des Art. 3 Abs. (3) GG[2] erhalten sollen[3].
    • Die Einschränkung von Schutz durch Beleidigungen und Diskriminierungen und der Meinungsfreiheit: Ungestraft dürfen Lesben als Nazis und Rassistinnen beschimpft und von Veranstaltungen ausgeladen werden (Stichworte „Hate speech“ und „de-platforming“). Außerdem können unbestimmte Rechtsbegriffe wie „Transphobie“ und „Gewalt“ ein Klima der Angst schaffen: Es ist zu befürchten, dass sich schon eine Frau z.B. wegen Beleidigung (§ 185 StGB) strafbar machen würde, die eine Änderung des Geschlechtsantrags durch Self-ID ablehnt, die Verbreitung der Transgender-Theorie an Schulen oder die Öffnung von Frauen- und Lesbenräumen für Männer (mit „weiblicher Geschlechtsidentität“) kritisch sieht.
    • Bei der Forderung nach einem „modernen Abstammungsrecht“ und „gleichen Rechten von gleichgeschlechtlichen Partner*innen“ ist unter Zugrundelegung des erweiterten Geschlechtsbegriffs die Legalisierung der Leihmutterschaft und damit die Ausbeutung der weiblichen Reproduktionsfähigkeit zugunsten von Männern impliziert.

Fazit: Grundgesetzlich verbürgte Frauen- und damit Lesbenrechte stehen durchaus in Widerspruch zu – auch vom Grundgesetz garantierten – Rechten Transsexueller (Art. 1 und 2 GG: Menschenwürde und freie Entfaltung der Persönlichkeit). Die seit einigen Jahren von der Translobby vertretenen sog. „Transrechte“ gerieren sich aber als Rechte aufgrund des „Geschlechts“ und versuchen somit verfassungsmäßige FrauenLesbenrechte auszuhebeln.

Die SPD übernimmt diese Sichtweise, indem sie FrauenLesben- und Transrechte in einen Topf wirft und damit letztlich hart errungene FrauenLesbenrechte marginalisert.

Insoweit sind sowohl SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die LINKE als antifeministische Verbündete der Translobby zu bezeichnen.

Berlin, den 20.09.2021


[1] „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

[2] „Niemand darf wegen seines Geschlechtes,… benachteiligt oder bevorzugt werden.“

[3] S. Kapitel 1.3:

Stellungnahme U. Lembke 02.11.2020

Stellungnahme 19(4)626 E neu – Selbstbestimmungsrecht

Autorin: Gunda Schumann ©

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