17. November 2021

Stellungnahme des Lesbischen Aktionszentrums (LAZ) LAZ reloaded e.V. zum geplanten „Selbstbestimmungsgesetz für Alle“

An die Mitglieder der Hauptverhandlungsgruppe für die Koalitionsverhandlungen

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Verhandlungsführende,

da Sie das Transsexuellengesetz im Sinne eines sog. „Selbstbestimmungsgesetzes für Alle“ reformieren wollen, dem die Gesetzentwürfe von Bündnis 90/Die Grünen sowie der FDP zugrunde liegen, übersenden wir Ihnen als Vereinigung, die für die Nachhaltigkeit der erlangten Rechte für Frauen und Lesben eintritt, unsere Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen eines solchen Gesetzesvorhabens auf die Rechte von Frauen, insbesondere  lesbische Frauen und Mädchen.

I. Jugendschutz

Genitalverändernde medizinische Eingriffe an Kindern ab 14 Jahren und Mastektomie an Mädchen bei gleichzeitiger Zulassung hormoneller Behandlungen vor der Pubertät (d.h., im Alter von ca. 10-13 Jahren) sind besonders aus Gründen des Kindeswohls (Recht auf körperliche und psychische Unversehrtheit) strikt abzulehnen.

Im Einzelnen:

  • Dem operativen Eingriff gehen i.d.R. langwierige Behandlungen, insbesondere pubertätsblockierende und gegengeschlechtliche Hormonbehandlungen, Psychotherapie sowie probatorisches Leben in der neuen Geschlechtsrolle voraus. Ein invasiver medizinischer Eingriff mit 14 Jahren ist somit schon aus zeitlichen Gründen nicht möglich. Medizinische ExpertInnen und die World Professional Association for Transgender Health (WPATH) empfehlen daher – auch aus Haftungsgründen – die Vornahme operativer Maßnahmen nicht vor Vollendung des 18. Lebensjahres.[1]

II. Mangelnde Beratung von Kindern und Jugendlichen

Einseitige „positive“ Beratung im Sinne einer „Transidentität“ wird der komplexen Situation geschlechtsdysphorischer Kinder und Jugendlicher nicht gerecht und führt zu irreversiblen körperlichen Eingriffen, deren Folgen die jungen PatientInnen nicht überblicken können und oft bereuen (Verletzung des Rechts auf körperliche und psychische Unversehrtheit).

Im Einzelnen:

  • Ob Kinder überhaupt Tragweite und Folgen eines geschlechtsverändernden operativen Eingriffs hinreichend erfassen können, darf angesichts der ungesicherten Persistenz (nur zwischen 2% und 27% der Kinder mit Geschlechtsdysphorie bzw. Geschlechtsinkongruenz entwickeln eine gegengeschlechtliche Identität im Erwachsenenalter) sowie des unklaren Suizidrisikos bezweifelt werden.[2] Die Anzahl der sog. „Detransitioner“, meist Mädchen, ist daher ansteigend. Als Anschauungsbespiel mag der Fall Quincey/Keira Bell vor dem High Court in London dienen.[3]
  • „Positive Behandlungen von nicht geschlechtsrollenkonformen Kindern und Jugendlichen, welche überwiegend Mädchen sind[4], können sich zu einer individuellen, sozialen und ethischen Katastrophe auswachsen: Dr. Alexander Korte, Kinder- und Jugendpsychiater am Universitätsklinikum München und einer der Experten bei der Anhörung im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 02.11.2020 zu den Gesetzentwürfen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum sog. „Selbstbestimmungsgesetz“, sieht in der Vergabe von Pubertätsblockern – welche nach seiner Aussage die normale körperliche und psychosexuelle Entwicklung beeinflussen und die Libido beeinträchtigen – und anschließenden gegengeschlechtlichen Hormonen die Begünstigung einer „trans Entwicklung“, da so sexuelle Erfahrungen von Jugendlichen unterbunden würden, welche notwendig seien, um ggf. ein homosexuelles Coming-Out zu erleben. Ein solches „Homosexualitätsverhinderungsprogramm“ sei „zutiefst unethisch“.[5] Im Übrigen sei Transgenderismus ein „Hype“, der sich gut mit dem „konservativen Rollback“ vertrage: Unangepasstes Rollenverhalten primär von Mädchen werde quasi wegoperiert.[6],[7]

III. Missbrauch

Die freie Wählbarkeit des Geschlechtseintrags im Standesamtsregister für alle Personen, die dies wünschen, ermöglicht es biologischen (nicht geschlechtsangeglichenen) Männern, ohne rechtliche Hürden in geschützte (z. B. Frauenhäuser, Mädchennotdienste, Frauengefängnisse) und autonome Frauenräume (z.B. Vereine, Kneipen, Bars, Clubs) einzudringen; auch sexualisierte Gewalt gegen Lesben gehört zu den Folgen. Dadurch wird die Gleichstellung von Frauen und Männern behindert und das Recht von Frauen und Lesben auf körperliche und psychische Unversehrtheit gefährdet.

Im Einzelnen:

  • Frauen/Lesben- und Mädchenprojekte, in jahrzehntelanger mühevoller feministischer Arbeit aufgebaut, um Frauen, Lesben und Mädchen ein Refugium zu bieten oder das Leben selbstbestimmter, angenehmer, kreativer und schöner zu machen, werden zunehmend –  schon vor Erlass eines sog. „Selbstbestimmungsgesetzes“ – für sog. ‚Transfrauen‘ geöffnet. Hauptgrund scheint der lange Arm einschlägiger Lobbygruppen zu sein, bei einer entsprechenden Weigerung dafür zu sorgen, dass Frauen- und Lesbengruppen die staatlichen Zuschüsse entzogen werden. Ein Beispiel: Die Mitfrauen des Lesbenprojekts „RuT – Rad und Tat – Offene Initiative Lesbischer Frauen e.V.“[8] in Berlin sahen sich ohne Vorbereitung, Diskussion oder ihrem Einvernehmen mit einem Fragebogen konfrontiert, der das Wort „Lesbisch“ mit einem Gendersternchen im Titel trägt, also ‚Transfrauen’ mit einschließt. Der Fragebogen gehört zu einem Projekt (Lesbisch*.Sichtbar.Berlin), das von der Queer-Feministin Stefanie Kuhnen geleitet und vom Fachbereich LSBT der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung (bisheriger Senator: Dirk Behrendt, Bündnis 90/Die Grünen) gefördert wird und die „Vernetzung der L*-Communities und Lesben*“ zum Ziel hat[9].

Mit einem sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ bedarf es nicht einmal finanzieller Sanktionen mehr, den übrigen Frauen-, Mädchen- und Lesbenprojekten die Möglichkeit, unter ihresgleichen zu sein, zu versagen.

  • Auch Frauengefängnisse, bisher besonders in den angelsächsischen und angloamerikanischen Ländern ein Schauplatz skandalträchtiger Gewalt von ‚Transfrauen‘ gegen weibliche Häftlinge[10], werden von dieser Entwicklung nicht verschont. Das Land Berlin hat kürzlich eine entsprechende Gesetzesänderung vollzogen: „Von dem Grundsatz der getrennten Unterbringung kann im Einzelfall unter Berücksichtigung…der Bedürfnisse der übrigen Gefangenen, insbesondere dann abgewichen werden, wenn sich Gefangene…auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität nicht dem in ihrem amtlichen Personenstandseintrag angegebenen, sondern einem anderen Geschlecht…als zugehörig empfinden.“[11] Während der Senat von Berlin hier – angesichts der noch nicht ohne weiteres möglichen Änderung des Geschlechtseintrags im Standesamtsregister – bei der jeweiligen Einzelfallentscheidung den „Bedürfnissen der übrigen Gefangenen“, also biologische Frauen, Referenz erweist, würde ein „Selbstbestimmungsgesetz“ nicht einmal mehr diese Rücksicht verlangen, da es ja nach der Logik der Gendertheorie bei Männern, die sich als Frauen „fühlen“, um ‚Frauen‘ handelt. Das Recht der inhaftierten biologischen Frauen auf körperliche und psychische Unversehrtheit wäre damit akut gefährdet.
  • Schließlich bezieht das Eindringen in weibliche Räume auch buchstäblich weibliche Körper mit ein: Die renommierte BBC veröffentlichte kürzlich einen Artikel über sexualisierte Gewalt sog. ‚Transfrauen‘ an jungen Lesben.[12] Die Grenzüberschreitungen, welche das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ als „Gleichbehandlung“ zu verkaufen sucht, schadet wegen der nach wie vor bestehenden faktischen Geschlechterungleichheit in allen Bereichen einzig den Frauen, insbesondere den Lesben und Mädchen.

III. Fazit

Da das geplante „Selbstbestimmungsgesetz“ sowohl geschützte und autonome Frauenräume praktisch beseitigt und damit das Ziel einer Gleichstellung von Frauen und Männern erschwert als auch das Recht von Frauen, Lesben und Kindern auf körperliche und psychische Unversehrtheit eklatant zu verletzen geeignet ist, lehnt LAZ reloaded e.V. ein solches Ansinnen ab.

LAZ reloadedxx e.V. fordert eine breite evidenzbasierte Debatte über die Reform des Transsexuellengesetzes sowie über die Zulassung „genitalverändernder chirurgischer Eingriffe“ an Kindern und Jugendlichen und die damit verbundenen massiven Beeinträchtigungen von Frauen-, Lesben- und Kinderrechten.

Als Ergebnis der Debatte müssten die konkurrierenden Rechte von Frauen einschl. Lesben und der Schutz von Kindern mit den Rechten von Trans-Personen in Ausgleich gebracht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Gunda Schumann

Vorständin


[1] Z.B. die S1-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie (DGKJP) und die Standards of Care der World Professional Association for Transgender Health (WPATH), zitiert von der Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste (WD), Deutscher Bundestag, „Störungen der Geschlechtsidentität und Geschlechtsdysphorie bei Kindern und Jugendlichen. Informationen zum aktuellen Forschungsstand, Az.: WD 9-3000-079/19, 15.11.2019, S. 40f. m.w.N.,  https://www.bundestag.de/resource/blob/673948/6509a65c4e77569ee8411393f81d7566/WD-9-079-19-pdf-data.pdf [letzter Zugriff: 15.11.2021]; vgl. auch DGKJP : „Stellungnahme der DGKJP vom 03. Februar 2020 zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz „Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern vor geschlechtsverändernden operativen Eingriffen“, S. 2ff., https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Verbot_OP_Geschlechtsaenderung_Kind.html [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[2] WD, ebd., S. 17f. und 19ff.; Dr. Alexander Korte,  „Lost in Transition: Geschlechtsdysphorie im Kindes- und Jugendalter“, präsentiert im Forum Bioethik „Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen – ethische Fragen“, Deutscher Ethikrat, Berlin, 19.02.2020, m.w.N., S. 8f., https://www.ethikrat.org/fileadmin/PDF-Dateien/Veranstaltungen/fb-19-02-2020-korte.pdf [letzter Zugriff: 15.11.2021]; Deutsche Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft e.V.(DGSMTW), Erwiderung vom 11. März 2020, S. 2, https://www.dgsmtw.de/app/download/12549542/Stellungnahme+DGSMTW+an+Deutschen+Ethikrates+Trans-identität.pdf [letzter Zugriff: 15.11.2021] zur „Ad-hoc-Stellungnahme des Deutschen Ethikrates ‚Trans-Identität bei Kindern und Jugendlichen: Therapeutische Kontroversen – ethische Orientierungen’“, 21.02.2020, https://www.ethikrat.org/forum-bioethik/trans-identitaet-bei-kindern-und-jugendlichen-therapeutische-kontroversen-ethische-fragen/ [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[3] Quincy Bell, Mrs. A. vs. The Tavistock and Portman NHS Foundation Trust, Approved Judgment of The High Court of Justice, London [2020] EWHC 3274 (Admin), dated 01/12/2020, Rz. 26 [zitiert: Judgment Bell], https://www.judiciary.uk/wp-content/uploads/2020/12/Bell-v-Tavistock-Judgment.pdf [letzter Zugriff 15.11.2021].

[4] Vgl. z.B. Dr. Alexander Korte in : Chantal Louis, „Trans. Einfach das Geschlecht wechseln?“ Emma-Dossier, Januar/Februar 2020, S. 56, 59; Emma Hartley, „Why do so many teenage girls want to change gender?“, Prospect, 03.03.2020, p. 4 https://www.prospectmagazine.co.uk/magazine/tavistock-transgender-transition-teenage-girls-female-to-male [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[5] Video: Clemens Riha interviewt Dr. Alexander Korte, https://www.candoberlin.de/filme/alexander-korte-im-interview/ [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[6] Vgl. Chantal Louis (Fn. 4), S. 59.

[7] Dr. Korte ist als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Sexualmedizin, Sexualtherapie und Sexualwissenschaft an der Expertenkommission beteiligt, die gegenwärtig die Leitlinie zur Behandlung von trans Kindern und Jugendlichen überarbeitet, vgl. https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/028-014.html [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[8] Ein Projekt für ältere und behinderte Lesben, http://rut-berlin.de/ [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[9] Vgl. Projektbeschreibung, https://lesbisch-sichtbar.berlin/ [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[10] Diana Shaw, „Transgender policy that led to male sex offenders in women’s jails set to be reviewed”, Women are Human, 6 November 2021, https://www.womenarehuman.com/transgender-policy-that-led-to-male-sex-offenders-in-womens-jails-set-to-be-reviewed/ [letzter Zugriff:15.11.2021].

[11] Gesetz über den Vollzug der Freiheitsstrafe in Berlin (Berliner Strafvollzugsgesetz – StVollzG Bln) vom 04. April 2016, Fassung vom 14.09.2021, gültig ab 25.09.2021, § 11 Abs. (2), https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-StVollzGBEV1P11 [letzter Zugriff: 15.11.2021].

[12] Caroline Lowbridge, BBC News, 26 October 2021: “We’re being pressured into sex by some trans women’, https://www.bbc.com/news/uk-england-57853385 [letzter Zugriff: 15.11.2021].

Autorin: Gunda Schumann ©

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