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Breaking News zum geplanten Selbstbestimmungsgesetz! CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt Frauenrechte

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich am 21.04.2023 zum Eckpunktepapier der Ampelkoalition für das sog. „Selbstbestimmungsgesetz“ positioniert und Stellung genommen und dies in einem Papier der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Darin heißt es, dass: „…die Ampelkoalition bislang keine Lösungen für die mit ihrem Konzept geschaffenen Missbrauchsmöglichkeiten (hat): Dies ist in besonderem Maße überall dort kritisch,

  • wo Frauen explizit Schutz vor Gewalt und Übergriffen erfahren (z.B. Frauenhäuser, Strafvollzug),
  • aber auch hinsichtlich getrennter Umkleiden in Sportvereinen und -stätten,
  • bei der Teilnahme an Sport-Wettkämpfen,
  • bei der Benotung und Bewertung von sportlichen bzw. körperlichen Leistungen, die etwa bei der Einstellung in den Polizeidienst eine Rolle spielen,
  • bei der Besetzung von Stellen mit Geschlechterquote,
  • bei der Schaffung von Asyl-Nachfluchtgründen durch eine Geschlechtsänderung
  • sowie bei der Verwirklichung der nur für Männer geltenden Strafvorschrift des Exhibitionismus…

In all diesen Bereichen schaffe das „Selbstbestimmungsgesetz“ der Ampelkoalition erhebliche Unsicherheiten, in dem es vorhersehbare Konflikte schlichtweg ausblendet und bei offensichtlichem Missbrauch keine Sanktionen vorsieht.“

So weit, so erfreulich!

Unsere Kritik: Leider spielen die autonomen Räume von Frauen, insbesondere die von lesbischen Frauen, mal wieder keine Rolle in der CDU/CSU-Welt. Da muss nachgelegt werden.

Allerdings hat der Bundestagsabgeordnete Christoph deVries in seinem dpa-Interview von den „berechtigten Sorgen von Lesben- und Schwulenverbänden sowie feministischer Gruppen“ gesprochen, die von der Bundesregierung nicht ernst genommen würden. Diese „warnten aus gutem Grund vor einem Eindringen von Transfrauen bzw. biologischen Männern in Frauenhäuser, Frauensaunen oder Frauengefängnisse.“
Zu ergänzen wären die Sorgen um lesbische bzw. Frauenräume ganz allgemein – dies werden wir in den kommenden Geprächen mit PolitikerInnen weiter vertreten!

Was will die CDU/CSU Bundestagsfraktion?

  • 2x Pflichtberatung in dreimonatigem Abstand für Erwachsene, Beibehaltung des Gerichtsverfahrens inkl. Plausibilitätsprüfung. Erschwerung des Rückwechsels.
  • Beibehaltung des bisherigen Verfahrens (2 professionelle Gutachten, Gerichtsverfahren) für Kinder und Jugendliche.

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